Privatkrankenkassen im Vergleich
Freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich für den Wechsel zu einer günstigeren Privatkrankenkasse entscheiden.
Der Vorteil für Privatversicherte: Für jede Person wird ein eigener Versicherungsvertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen. Dadurch haben Sie einen direkten Einfluss auf den Umfang des Versicherungsschutzes und damit auch auf den zu zahlenden Beitrag.
Während Selbständige und Freiberufler jederzeit den Wechsel zur PKV vornehmen können, gilt es für Arbeitnehmer eine Hürde zu nehmen. Ihr Jahreseinkommen muss in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Unser Beitragsrechner zeigt ihnen die möglichen Beiträge für eine private Krankenversicherung:
Privatkrankenkassen Info:
Arbeitnehmer/Angestellte
Für Arbeitnehmer und Angestellte besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, soweit ihr regelmäßiges Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Beiträge zur Krankenversicherung werden aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
Selbstständige/Freiberufler
Selbstständige (Gewerbetreibende) und Freiberufler (dazu zählen beispielsweise Steuerberater, Rechtsanwälte, niedergelassene Ärzte) sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht befreit und können jederzeit in die private Krankenkasse wechseln. Ausnahmen bilden hier lediglich selbständige Berufe, die in besonderen berufsständischen Versorgungseinrichtungen versicherungspflichtig sind.
Beamte/Beihilfeberechtigte
Beamte erhalten Beihilfe durch die Beihilfestelle im Amt für Besoldung. Beihilfe nennt man die Beteiligung des Dienstherrn (Bundes-, Land oder Kommunalbehörden) an den Krankheitskosten. Sie werden im Rahmen der Fürsorgepflicht des jeweiligen Dienstherrn gewährt.
Die Beihilfesätze sind je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich gestaltet. Zu den beihilfeberechtigte Personen gehören:
- Beamte und Richter und ihre Familienangehörigen
- Beamte und Richter im Ruhestand
- deren Witwer/Witwen und eventuell unterhaltspflichtige Kinder
- Beamtenanwärter und Referendare
Beitragsberechnung
Beiträge für die private Krankenversicherung werden durch folgende Faktoren bestimmt:
- Erreichtes Lebensalter zum Vertragsbeginn (Eintrittsalter)
- Geschlecht der zu versichernden Person(en)
- Gesundheitszustand
- Leistungsumfang
- Höhe von Selbstbeteiligungen
Selbstbeteiligungen gelten immer pro Person und beziehen sich auf das Kalenderjahr. Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung bei Ihrem Tarif, erhalten Sie direkt einen Beitragsrabatt. Tarife mit Selbstbeteiligung stärken nicht nur das Kostenbewusstsein der Privatversicherten, sondern erzielen auch im Bereich der Leistungsausgaben niedrigere Werte. Es wird nicht bei jeder Kleinigkeit, wie beispielsweise einer Erkältung der Arzt aufgesucht, sondern ein entsprechendes Medikament in der Apotheke besorgt.
Das führt letztlich zu mehr Beitragsstabilität und geringeren Beitragsanpassungen im Gegensatz zu Tarifen ohne Selbstbeteiligung.
Abrechnung
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der PKV der Versicherte ist Vertragspartner des Arztes. Durch den Arztbesuch kommt es zu einem so genannten Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und seinem Patienten. Ist die Behandlung abgeschlossen erhalten Sie als Privatpatient die Rechnung Ihres Arztes, die Sie dann unbezahlt im Original bei Ihrem Krankenversicherer einreichen. Die Leistungsabteilung Ihrer Krankenversicherung prüft die Rechnung und erstattet die Kosten Ihnen durch eine Überweisung auf Ihr Girokonto.
Nach erfolgter Gutschrift, können Sie dann in aller Ruhe Ihren Arzt bezahlen, ohne in Vorleistung gehen zu müssen. Eine Vorleistung entsteht nur bei Arznei- und Verbandmittel, die Sie in der Apotheke direkt bezahlen und bei Heil- und Hilfsmitteln.
Beiträge für Kinder
Werden Kinder mitversichert, dann ist die Höhe des Beitrags in erster Linie abhängig vom Leistungsumfang. Mit rund 80,00 EUR pro Kind kann man einen umfassenden Krankenversicherungsschutz erhalten, der einer Leistung in der gesetzlichen Krankenkasse ähnlich ist.
Vorteile der PKV
- Leistungsumfang und die Beitragshöhe werden nicht vom Gesetzgeber bestimmt
- Die Leistungen sind tariflich garantiert und können vom Versicherer nicht vermindert werden
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen (Familienversicherung) wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Jede Person wird einzeln versichert.