Gesetzt den Fall, der Ehemann ist privat versichert und seine Ehefrau gesetzlich versichert. Beide möchten nun das Projekt "Familie" starten und denken darüber nach, wie dies zukünftig mit der Krankenversicherung zu regeln ist.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die Eheleute das selbst entscheiden können, denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder bei dem Ehepartner zu versichern ist, dessen Einkünfte höher sind.
In den meisten Fällen werden die Kinder im Vertrag des Ehemannes privat mitversichert und für diese ist dann ein eigener Beitrag zu bezahlen. Ausnahmen entstehen dann, wenn er selbständig ist und sein Gewinn (der Umsatz abzüglich der Betriebsausgaben) geringer ist, als das Bruttoeinkommen seiner Ehefrau oder diese trotz Mutterschaft mit ihrem Einkommen über seinen Einkünften liegt. In diesen Fällen wären die Kinder gesetzlich versichert und im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei.
Für Familien kann das einen entscheidenden finanziellen Vorteil bedeuten. Doch gibt es auch Fälle, in denen die Kinder in der Krankenkasse ihrer Mutter mitversichert werden, weil:
- die Ehefrau trotz Eheschließung ihren Namen behält und weiterhin berufstätig bleibt, so dass sich an ihrem Versichertenstatus nichts ändert. Nach der Entbindung werden die Kinder automatisch in die Familienversicherung aufgenommen.
- Vater und Mutter nicht verheiratet sind.
- Die Krankenkasse es versäumt hat, zu ermitteln, wo und wie der Kindsvater versichert ist.
Grundsätzlich gilt zu beachten, ob von den Eltern seitens des Gesetzgebers oder der Krankenkasse eine Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht verlangt wird. Keinesfalls sollte man sich hier leichtfertig über Bestimmungen hinwegsetzen, um seine Kinder beitragsfrei in der Familienversicherung unterzubringen.
Normalerweise überprüft die Krankenkasse in regelmäßigen Abständen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung nach wie vor gegeben sind. Der Fragebogen ist in jedem Fall sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantworten.